Gesuchsformular

Im ersten Schritt stellst du das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises. Erhältlich ist das Formular bei der Fahrschule im Theorielokal aufliegend, dem Strassenverkehrsamt und den meisten Optikern. Zudem musst du den Seh- und Hörtest bei einem Optiker oder Arzt durchführen. Dieser Test ist 2 Jahre gültig.

Anschliessend kannst du das Gesuchformular mit der Bestätigung des Nothelferkurses persönlich bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde abgeben. Wichtig ist, den Pass oder die ID mitzunehmen.

Falls du schon im Besitze eines gültigen Führerausweises der Kat. Mofa(M), Traktor(F) oder Motorrad(A1/A) bist, kannst du das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt senden.

Theorieprüfung

Die Theorieprüfung kann frühestens ein Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters absolviert werden. Die Prüfung zur Kategorie A1 kann beispielsweise ab 16 Jahren und die Kategorien A und B ab 18 Jahren absolviert werden. Die bestandene Theorieprüfung ist 2 Jahre gültig.

Nothelferkurs

Der Nothelferkurs ist notwendig, um sich zur Theorieprüfung anzumelden. Der Ausweis ist 6 Jahre gültig. Er kann schon mit 14. Jahren absolviert werden.

Automaten- Fahrer dürfen ab Februar 2019schalten

Das ist die Veränderung, die am meisten für Aufsehen sorgt: Ab 1. Februar 2019 können Neulenker mit allen Getriebetypen fahren – egal, ob noch nie gekuppelt wurde. Es wird also keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von älteren Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Laut Bundesamt für Statistik waren im Kanton Zürich 2017 noch doppelt so viele manuelle Schaltgetriebe wie Automatikgetriebe auf den Strassen. Dem Astra zufolge führt der Trend zu mehr Automatik-getriebenen Autos.

Viele Fahrlehrer begrüssen die neue Regelung nicht. Der Verkehr werde dadurch gefährlicher: «Wenn jemand nur auf dem Automatikgetriebe fahren gelernt hat und plötzlich schalten muss, sind Unfälle vorprogrammiert», sagte Fahrlehrer Ivo Schmitt bereits, als die Änderung zur Debatte stand.

Der TCS äusserte in der Vernehmlassung Bedenken – «Wir akzeptieren den Entscheid aber. Wir sind uns bewusst, dass der Anteil an Automaten laufend zunimmt. Verstärkt wird dieser Trend durch die Elektromobilität, wo es gar keine Handschaltung gibt», sagt Mediensprecher Lukas Reinhardt.

Für den Schweizerischen Fahrlehrerverband kommt der Entscheid dennoch zu früh. Geschäftsführer Daniel Menzi sagt: «Aufgrund der technischen Entwicklung war das früher oder später zu erwarten. Aber man hätte auch einfach abwarten können, bis sowieso alle nur noch Automat fahren. Durch die verfrühte Entscheidung wird es auf unseren Strassen deutlich gefährlicher werden.»

Praktisch fahren

Sobald du im Besitz des Lernfahrausweises bist, kannst du mit der praktischen Ausbildung beginnen. Es ist empfehlenswert zuerst ein paar Lektionen mit einem Fahrlehrer zu absolvieren, bevor du mit privatem Begleiter unterwegs bist.

Um einen Termin zu vereinbaren kannst du mich anrufen oder das Kontaktformular auf dieser Internetseite ausfüllen.